31.1.2005

1,50 Euro-Jobber - (Arbeits-)vertrag

Sehr geehrter Herr Peterhänsel,

könnten Sie bitte so nett sein und mir als Gemeinderätin einen Mustervertrag zur Verfügung stellen, aus dem ich ersehen kann, wie die sog. „1,50 Euro-Jobber“ bei unserer Stadtverwaltung beschäftigt sind.

Wie sieht es mit

  • Lohn(1,50 Euro)fortzahlung im Krankheitsfall,
  • mit Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub oder
  • mit Urlaubsgeld aus?
  • Wirkt der Personalrat bei diesen Job-Vergaben mit?
  • Wieviel ALG II-EmpfängerInnen (getrennte Statistik: männlich/weiblich) gibt es zum 31.1.2005 in Wiesloch?
  • Wievielen ALG-II-Empfängerinnen aus Wiesloch wurde das Kindergeld abgezogen, das teilweise doch nur eine Rückzahlung von zuviel gezahlten Steuern ist?
  • Wieviele ALG-II-Empfängerinnen aus Wiesloch haben den seit 1.1.2005 geltenden Kinderzuschlag in Höhe von 140 Euro beantragt?
  • Wieviel ALG II-Empfängerinnen aus Wiesloch zahlen Mieten, die über der vom Landkreis genehmigten 5,50 Euro (für die ersten 6 Monate) liegen?

Im Rahmen der „Gemeinsamen Erklärung der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds sowie der in der Bundesarbeitsgemeinschat der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeitenden Spitzenverbände zur

„Gestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)“

wurde unter Punkt 3. Fördervoraussetzungen der Zusatzjobs / 3.1 Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse empfohlen,

Transparenz über die unterschiedlichen Herangehensweisen herzustellen
und dazu eine Erfolgskontrolle zu ermöglichen,
indem regelmäßig über die „öffentlich geförderte Beschäftigung“
für die jeweilige Region (hier jetzt Wiesloch) berichtet wird.

Der kürzlich in der Wieslocher-Woche zu lesende Artikel war mir als Gemeinderätin nicht informativ genug.

Für Ihre Bemühungen schon heute vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Becker, Stadträtin Frauenliste