Antrag auf Mindestlohn-Prüfung bei Unterhaltsreinigung städtischer Gebäude


Sehr geehrter Herr Schwalb,


in Ihrer Vorlage 301/2005, AZ 761.32 von Oktober 2005 schrieben Sie, dass „der Stundenverrechnungssatz bei allen Bietern auf den Mindestlöhnen des Rahmentarifvertrags des Gebäudereinigerhandwerks basiert“.


ANTRAG: MINDESTLOHN-BEZAHLUNG


Die Frauenliste Wiesloch hätte gerne gewusst, ob die Reinigungsfrauen und -männer, die bei uns die städt. Gebäude reinigen, einen Mindestlohn von 7,50 Euro/Stunde erhalten.


Um dies plausibel festzustellen, bitte ich nicht nur bei den eingesetzten Firmen um Nachfrage, sondern auch bei mehreren zufällig ausgewählten Reinigungsfrauen, die dazu freiwillig auskunftsbereit sind.


Sollte sich herausstellen, dass in unseren städt. Gebäuden Frauen (und natürlich auch Männer) für Reinigungsarbeiten weniger als 7,50 Euro/Stunde erhalten, soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass dieser Mindestlohn-Stundensatz künftig für eine Beschäftigung bei der Stadt Wiesloch Voraussetzung ist.


Begründung:


Etwa 2,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten zu Armutslöhnen.


Nicht weniger als 7,50 Euro pro Stunde soll es als Mindestlohn geben. Das ist das Ziel der Initiative Mindestlohn, die von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Vereinter Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) initiiert wurde.


Der 18. DGB-Bundeskongreß und der Landesfrauenrat Baden-Württemberg haben sich dieser Initiative ebenfalls angeschlossen.


Der Ausgangspunkt für die konkret bezifferte Forderung bildet der Brutto-Durchschnittslohn im Jahre 2004, der damals bei 2.880 Euro lag. Weniger als die Hälfte davon gilt als Armutslohn. Doch diese Summe kommt zustande, indem nur die Vollzeitstellen berechnet werden. Vom Niedriglohn sind jedoch besonders viele Teilzeit-Beschäftigte betroffen. Daher wurde ein Einkommen von 1.250 Euro als untere Basis geschätzt.


Rechnet man diese Summe auf eine 38,5-Stunden-Woche um, kommt man zu einem Stundenlohn von 7,50 Euro. Dies ist die untere Grenze, die für einen Mindestlohn erreicht werden soll.


Im Vergleich mit anderen EU-Ländern (18 von 25 EU-Staaten haben bereits einen Mindestlohn), läge Deutschland mit 7,50 Euro im Mittelfeld.


Luxemburg liegt mit 1.467 Euro an der Spitze. Frankreich (1.154 Euro), Irland (1.213 Euro), die Niederlande (1.265 Euro) und Belgien (1.317 Euro) haben ähnliche Größenordnungen. In Großbritannien lag der Mindestlohn 2005 bei 1.226 Euro.


Weitere Infos: www.mindestlohn.de


Mit freundlichen Grüßen


gez. Karin Becker
Gemeinderätin Frauenliste Wiesloch


Siehe Pressebericht hierzu.