Anfrage aufgrund des Bleiberechtsbeschlusses
der Innenministerkonferenz vom 17.11.2006


Sehr geehrte Frau Dürk,

nachstehenden Artikel aus "Bundestag heute" (24.11.2006) nehme ich als Gemeinderätin zum Anlass mich bei Ihrem Amt nach folgenden Daten zu erkundigen:

  • Wie viele geduldete AusländerInnen (unterteilt in Frauen/Männer und Jugendliche unter 18 Jahren ) befinden sich momentan mit ihrem Wohnsitz in Wiesloch?
  • Wie viele davon besitzen eine Duldung, die lediglich eine befristete Abschiebung aussetzt?
  • Wie viele davon besitzen eine Aufenthaltsgestattung (ihr Asylantrag wird noch geprüft)?
  • Wie viele davon haben mindestens ein minderjähriges Kind, das den Kindergarten oder die Schule besucht, und befinden sich außerdem seit mind. 6 Jahren (am Tag des IMK-Beschlusses) ununterbrochen im Bundesgebiet?
  • Wieviele sind seit mindestens 8 Jahren (am Tag des IMK-Beschlusses) ununterbrochen im Bundesgebiet?

Da diese Daten sicherlich nicht nur für mich als Gemeindrätin der Frauenliste interessant sind, bitte ich das Ergebnis Ihrer Statistik auch an die anderen im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften zu senden.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Becker, Gemeinderätin der Frauenliste

 

Mehr als 150.000 geduldete Ausländer leben in Deutschland

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/ANK) Derzeit leben 156.593 geduldete Ausländer in Deutschland, 26 Prozent von ihnen schon seit 1995. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/3446) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/3239) hervor. Die meisten Geduldeten leben in Nordrhein-Westfalen, dann folgen Niedersachsen und Baden-Württemberg. Eine Duldung ist lediglich eine befristete Aussetzung der Abschiebung. Weitere 27.862 Ausländer besitzen eine Aufenthaltgestattung, solange ihr Asylantrag geprüft wird, schreibt die Regierung. Insgesamt 64.238 Jugendliche unter 18 Jahren halten sich den Angaben zufolge derzeit mit einer Duldung oder Aufenthaltgestattung in Deutschland auf. 129.431 Personen, die zuvor eine Duldung oder Gestattung besaßen, sei seit Januar 2005 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden. In den neuen Bundesländern und Berlin seien es lediglich 17.594 Personen gewesen.