14.01.2009 Leinenzwang auf Fuß- und RadwegenSehr geehrte Frau Hänsch, Anstelle von Ihnen hat mir das Ordnungsamt, Herr Kühn, im Dezember bereits irreführend
geantwortet, dass es sich doch nur um "gekennzeichnete Fuß- und
Radwege" handeln würde, auf denen jetzt Hunde nur noch an der Leine ausgeführt werden dürfen. Der Text unseres GR-Beschlusses beinhaltete aber weder das Wort "kombinierte" noch das Wort "gekennzeichnete" Rad- und Fußwege! Somit haben wir doch - wenn ich mich nicht irre - im GR beschlossen, dass auf allen Fußwegen und auf allen Radwegen , die dem "öffentlichen Verkehr gewidmet sind" (§ 1 Begriffsbestimmung und Geltungsbereich der polizeilichen Umweltschutzverordnung), Leinenzwang gilt! Ich bitte daher nochmals sehr höflich, unseren Beschluss auf seine Rechtsmäßigkeit hin zu überprüfen. Denn laut Tierschutzverein ist es unzulässig, auf allen öffentlichen Wegen einer Stadt Leinenzwang für Hunde anzuordnen. Auch bitte ich höflich die von Stadtrat G. Sauer beantragte Statistik des Ordnungsamtes dem GR vorzulegen, welche die Stadtverwaltung angeblich veranlasst hat, solch eine Empörung erregende Änderung der polizeilichen Umweltschutzverordnung "vorzuschlagen". Meines Wissens hat diesen Text nicht die Stadtverwaltung, sondern Herr Schroth im Namen der BÜNDNIS 90/GRÜNEN-Fraktion als Antrag eingereicht. Mit freundlichen Grüßen |