Antrag: Hundehalter/-innen, die Hartz-IV beziehen, von Hundesteuer befreien

Email von Karin Becker, Frauenliste, vom 8.12.2010 an Stadtverwaltung Wiesloch:

Sehr geehrter Herr Schaidhammer,

hiermit stelle ich den Antrag:

Der Gemeinderat möge in der heutigen Sitzung bei TOP 2 - 4. Änderung der Hundesteuersatzung - auch noch darüber abstimmen, dass in die Hundesteuersatzung an passender Stelle eingefügt wird, dass Hundehalter/innen, die Hartz IV beziehen, von der Hundesteuer befreit sind.

Begründung:

Der Gemeinderat hat kürzlich eine drastische Erhöhung der Hundesteuer beschlossen. Bei derzeit 751 Ersthunden, 30 weiteren Hunden, 55 steuerfreien Hunden (z.B. ausgebildete Rettungshunde), 6 Hunden zu einem ermäßigten Steuersatz (z. B. Rettungshunde in Ausbildung), 4 Zwinger - insgesamt 816 Hundehalter/innen, ergibt dies voraussichtliche Mehreinnahmen für die Stadt von ca. 7.000 Euro.

Da selbst bei der Neuregelung der Hartz IV-Sätze die Haltung eines Haustieres nicht berücksichtigt wurde - welch eine Schande für unser Land - sollten die Gemeinden diese Menschen, die ihr Leben unter schwierigen Bedingungen führen müssen, nicht noch mehr belasten.

Auch der Tierschutzverein Wiesloch-Walldorf vertritt wie ich die Ansicht, dass für viele ein Haustier ein liebgewonnenes Mitgeschöpf ist, das oft viele Sorgen vergessen lässt. Für Kinder sind Haustiere treue Begleiter, Kinder lernen Verantwortung zu übernehmen, sie lernen, dass der Respekt anderen Lebewesen gegenüber sehr wichtig für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist. Und für ältere Menschen sind die Mitbewohner oft der letzte Halt und ein treue Begleiter bis in den Tod.

Auch unser Tierheim würde durch diese Befreiung von der Hundesteuer vor weiteren Kosten bewahrt.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Becker
Gemeinderätin der Frauenliste Wiesloch




Auszug aus dem Kurzprotokoll aus der Sitzung des Gemeinderats am 8. Dezember 2010:

Top 2 - 4. Änderung der Hundesteuersatzung

Vorlage 202/2010

Der Antrag von Stadträtin Becker (Frauenliste), Hundehalter/-innen, die Hartz-IV beziehen, von der Hundesteuer grundsätzlich zu befreien, wurde abgelehnt.

(Mehrheitlicher Beschluss: 18 Neinstimmen, 11 Jastimmen, 4 Enthaltungen)

Der Gemeinderat beschloss die Hundesteuersatzung, wie in der Vorlage dargestellt.

(Mehrheitlicher Beschluss: 19 Jastimmen, 16 Neinstimmen)"/p>

Mit freundlichen Grüßen
Karin Becker