18.2.2004

Antrag auf Neubesetzung der Stelle von Günther Bühler

 

Der Gemeinderat möge in der heutigen Sitzung beschließen, dass

die vakant gewordene Stelle von Herrn Günther Bühler umgehend den gesetzlichen Vorschriften entsprechend (Gemeindeordnung) ausgeschrieben und neu besetzt wird.

Die Kosten sind im Haushaltsplan 2004 bereits enthalten.

 

Begründung:

„Nach den Kernprüfungsaufgaben für die Stadt nach den §§ 110-112 GemO  und §§ 4 und 16 der Gemeindeprüfungsordnung werden, nach der Kommentierung zur GemO, neben einer qualifizierten Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes, pro 10.000 – 15.000 Einwohner/innen ein/e qualifizierte/r Prüfer/in empfohlen. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat bereits in der Vergangenheit darauf aufmerksam gemacht, dass zwischen dem vorhandenen Personal und dieser Empfehlung ein Personaldefizit von 0,5 Stellen besteht.“  (Schlussbericht 2002, Seite8).

Außerdem hat die Rechnungsprüfung noch zusätzliche Aufgaben, wie die Prüfung von vier Zweckverbänden, durch den Gemeinderat übertragen bekommen.

 

Es darf nicht sein, dass durch nicht ausreichende (qualifizierte) Besetzung des Rechnungs-

prüfungsamtes die Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit sowie die Beachtung des Wirt-

schaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebots nicht mehr in vollem Umfang beachtet und auch nicht mehr kontrolliert werden kann. (siehe Schlussbericht 2002, S. 9).

 

gez. Karin Becker, Stadträtin der Frauenliste Wiesloch