Bundespolitik


17-2-2003

Karin Becker wegen Sitzblockade in Polizeigewahrsam

Gewaltfreie Straßenblockade an der US-Air-Base in Frankfurt

Karin BeckerDie Wieslocher Stadträtin der Frauenliste und ödp-Kreisvorsitzende Karin Becker musste am letzten Freitag kurze Zeit in Zelle 18 des Frankfurter Polizeipräsidiums verbringen. Sie hatte sich am 12. Jahrestag des Golfkrieges an einer gewaltfreien Sitzblockade an der US-Airbase in Frankfurt/Main beteiligt, zu welcher die Initiative Ordensleute für den Frieden (IOF) und andere Gruppen und Einzelpersonen aus der Friedensbewegung aufgerufen hatte.

Die US-Airbase in Frankfurt ist der größte militärische Frachtflughafen außerhalb der USA und hat für das US-Militär herausragende Aufgaben. Er dient der Beförderung von Personal und Material für weltweite Einsätze. Und im Krisenfall hat die US-Air Force "den Zugriff auf die Nutzung aller Einrichtungen und des zivilen Teils des Rhein-Main-Flughafens, eingeschlossen der Bodenfahrzeuge, der Frachtanlagen und anderen Flughafenausrüstungen".

Diese friedliche Protest-Aktion ist Teil der Friedensbewegungs-Kampagne "resist - sich dem Irak-Krieg widersetzen". Bereits über 4000 Menschen haben sich in Deutschland schriftlich bei "resist" verpflichtet, zivilen Ungehorsam in Form von gewaltfreien Sitzblockaden vor US-militärischen Einrichtungen zu leisten. Auch Karin Becker hat sich bereits vor Wochen bei "resist" eingetragen. Letzten Freitag, bei ihrer dritten Demo gegen den geplanten Angriffskrieg auf den Irak hat sie dann ihrer verpflichtenden Unterschrift die Tat folgen lassen. Mit ihr wurden weitere 83 mutige Menschen kurzzeitig in polizeilichen Gewahrsam genommen.

Laut Karin Becker ist die neue Bush-Doktrin mit der Eigen-Ermächtigung zur Führung von Präventivkriegen in aller Welt weder Bestandteil der UN-Charta noch des NATO-Vertrages, und erst recht nicht des Grundgesetzes. Von daher stehen die Aktionen von "resist" auch formal auf der Seite des Rechts, da wir das Grundgesetz und die Menschenrechte verteidigen. "Diese Argumentationen werde ich rechtlich auch im Kontext von § 34 des Strafgesetzbuches vor Gericht vortragen", so Karin Becker. Dieser Paragraph regelt den sogenannten rechtfertigenden Notstand. "Und ein solcher Notstand ist meines Erachtens mit der Planung, Vorbereitung, und erst recht im Falle des Beginns eines Krieges gegen den Irak gegeben."