BundespolitikKarin Becker, Gemeinderätin der Frauenliste, hat am 18. August 2007 nachstehende Petition unterzeichnet, die bis 20. September 2007 unterstützt werden kann: Grundgesetz: Führen eins AngriffskriegesEingereicht durch: Tim René Salomon am Mittwoch, 1. August 2007 Der Petent bittet den Deutschen Bundestag zu beschließen, das Führen eines Angriffskrieges unter Strafe zu stellen. Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht urteilte: „Wenn ein Angriffskrieg jedoch von Verfassung wegen bereits nicht "vorbereitet" werden darf, so darf er nach dem offenkundigen Sinn und Zweck der Regelung erst recht nicht geführt oder unterstützt werden (vgl. auch BTDrucks V/2860, S. 2).“ (BVerwG 2 WD 12/04). Ein solcher Schluss ist im Strafrecht aus Gründen des Analogieverbots unzulässig. Auf Grund der zutreffenden verfassungsrechtlichen Einordnung der Problematik durch das Bundesverwaltungsgericht, ist jedoch die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung leicht ersichtlich. Auch dem konstitutionellen Imperativ des Art. 26 Abs.1 S.2 Grundgesetz ist nur dann Genüge getan, wenn auch das Führen eines Angriffskrieges strafbar ist. Über den Wortlaut hinaus, bedingt die konstitutionelle Werteordnung aus historischen und teleologischen Gründen eine solche Interpretation. Dieser Imperativ wird auch durch die Grundsätze des EU Vertrages gestützt. |