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Wieslocher Woche vom 2.9.2009

Antwort auf den Leserbrief von Klaus Deschner, Fraktionsvorsitzender der CDU
In WieWo Nr. 35 vom 26.8.2009

Es läuft schief, was nur schief laufen kann

Abstimmung über diverse "Äußere-Helde&quo;-Anträge unerwünscht

Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, wie sie jetzt bei der Umlegung der Äußeren Helde angewandt wird, ist eine sehr heikle Angelegenheit. Bevor im Gemeinderat mit einer Stimme Mehrheit (die nur aufgrund der kurzfristigen Meinungsänderung der beiden Frauenweiler Gemeinderäte entstand) solch eine Maßnahme entschieden wurde, wurden die Gemeinderatsmitglieder von den Oberbürgermeistern aus Schorndorf und Filderstadt darüber aufgeklärt, wie präzise und zeitgenau solch eine Maßnahme geplant und durchgeführt werden muss, damit sie nicht scheitert.

Leider geht in Wiesloch bei der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ?schief, was überhaupt nur schief gehen kann?. Nicht nur die Pflege Schönau ist vor Gericht gegangen, auch mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich nicht korrekt behandelt fühlen.
Einen genauen Zeitplan für die ganze Maßnahme gibt es auch nicht. Die Endabrechnung der gesamten Maßnahmen steht also bisher in den Sternen.

Nach einem blamablen vorzeitigen Baggerbiss Ende 2007 setzte OB Schaidhammer im April 2008 noch einen weiteren ärgerlichen Punkt obendrauf: Zwei Tage vor einer Gemeinderatssitzung, in der aufgrund eines Grünen-Antrags namentlich über eine Enteignung abgestimmt werden sollte, stellte OBB Schaidhammer für den Gemeinderat völlig überraschend selbst einen Enteignungsantrag vor dem Regierungspräsidium. Wüstenrot begann dann mit den Rodungen und der Erschließung des ersten Bauabschnitts.

Gerade weil die Stadt das Risiko der Verluste allein trägt, wäre es Aufgabe des Gemeinderats gewesen, über eine Enteignung von so vielen Nichtverkaufswilligen abzustimmen. Wenn der ?nichtanwaltliche Kooperationspartner? einer großen Anwaltskanzlei, welcher die Stadt vor Gericht vertritt, jetzt der Meinung ist, dass wir im Gemeinderat nun ?vorsorglich mit dem Antrag auf Einleitung des Enteignungsverfahrens? befasst werden, so ist das schon ein starkes Stück. Nicht nur der Antrag der Grünen auf namentliche Abstimmung, sondern auch mein zwei mal kurz und knapp gefasster Antrag auf Abstimmung, ob der OB berechtigt war, ohne Auftrag vom Gemeinderat den Enteignungsantrag zu stellen, wurde im April 2008 von der Verwaltung nicht zur Abstimmung gebracht.

Auch mein jetzt an die Verwaltung gestellter schriftlicher Antrag, dem Gemeinderat im September alternativ ein detailliertes Notfall-Konzept zur Abstimmung vorzulegen, das davon ausgeht, dass nur noch lediglich der 1.Bauabschnitt in der Äußeren Helde verwirklicht wird, für den ein Bebauungsplan existiert, wurde zweimal schriftlich abgelehnt.

Lieber Klaus Deschner, da muss ich mich doch fragen, wie es um das Demokratie-Verständnis unserer Verwaltung bestellt ist, wenn auch meine Anträge nicht zur Beschlussfassung kommen dürfen. Bei einer Meinungsumfrage oder einem möglichen Bürgerbegehren käme sicherlich heraus, dass heute weder die Bebauung der Äußeren Helde noch die gewünschte, direkt daran anschließende Umgehungsstraße ein mehrheitliches Ja erhielten.

Karin Becker, Gemeinderätin der Frauenliste Wiesloc