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Leserinnenbrief zum Artikel vom 27.12.2001
"Atmosphärische Störungen -
Einrichtung einer Mobilfunkantenne im Kirchturm umstritten"

Missbrauch von Kirchtürmen und Amtsfunktionen

Was hat die Kirche eigentlich mit dem Gewerbe Mobilfunk zu tun? Braucht sie jetzt schon Mobilfunksende- und Empfangsstationen in Form von drei Antennen im Kirchturm, um an die Gläubigen zu kommen? Geht denn ohne Handys auch in der Kirche nichts mehr?

Die Kirche ist doch ein gemeinnütziger Verein! Sinn und Zweck dieses Kirchenvereins ist doch, den Glauben zu vermitteln, zu erhalten und zu stärken. Beten ist eine völlig andere Form der Kommunikation, wie die, der sie sich jetzt vertraglich verpflichtet hat. Es gehört also wirklich nicht zu den Aufgaben des Kirchengemeinderates, Verträge mit Mobilfunkfirmen abzuschließen und diesen die Kirchtürme für „nichtreligiöse Frequenzen“ zu überlassen. Frequenzen, die teilweise empfindliche Menschen laufend reizen!

So wie die Post nicht Strom verkaufen sollte, sollte sich die Kirche nicht um die rein materielle/technische Übertragung von Telefonaten kümmern. Notwendiges Hintergrundwissen über die Strahlenbelastung von Mobilfunksendern gibt es heute doch nicht nur im Internet, sondern auch bei den letzten kleinen Umwelt-Parteien und bei Umweltschutzverbänden. Diese informieren auf Anfrage die Kirchenräte und den zuständigen Dekan gerne  kostenlos. Auch Zeitungen und Fernsehen informieren doch häufig über die an falschen Orten installierten Mobilfunksendestationen. Und auch die Gemeinde hat seit kurzem ein Mitspracherecht, kann andere Standorte für solche Antennen empfehlen. Der Gemeinderat von Wiesloch gibt Malsch hier gerne ausführliche Auskunft.

Ich denke, dass unser Dekanat hier ein entsprechendes Machtwortsprechen wird. Die religiöse Bevölkerung von Malsch  wird dann weiterhin mit Andacht auf den Kirchturm in ihrem Ort blicken dürfen, von dem eigentlich nur reines  Glockengeläut herunter zum Volk dringen sollte.Sollte der Dekan den Vertrag jedoch nicht rückgängig machen, so hilft dann nur noch eines:
Eine ausserordenliche Kirchenversammlung einberufen und die Kirchengemeinderäte aus ihren Ämtern wegen Missbrauch ihrer Funktion zu entlassen. Auch hier dürfte das sogenannte Vereinsrecht mit dem Kirchenrecht übereinstimmen.

Karin Becker,
ödp-Kreisvorsitzende und
Stadträtin der Frauenliste Wiesloch