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15.1.2007

Leserinnenbrief an Wieslocher Woche

Frauenliste rät Frauen zu Ehevertrag

Unterschiedliche Rollenverständnisse der Religionen


Die Frauenliste Wiesloch begrüßt die jüngst herausgegebene Handreichung des Bistums Hildesheim, die Frauen, die beabsichtigen einen Muslimen zu heiraten, empfiehlt, vor der Hochzeit einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen, der in islamischen Ländern einklagbar ist.

„Vielen Frauen sind die möglichen Probleme, die sich durch andere Gesetze in islamischen Ländern für sie ergeben könnten, nicht bekannt“, meint Karin Becker, Gemeinderätin der Frauenliste. „In solch einem Ehevertrag sollte deshalb Gütertrennung, Unterhaltsverpflichtungen und das Recht auf freie Berufswahl und Reisefreiheit festgeschrieben werden. Auch sollte vereinbart werden, dass die Ehe „auf Dauer“ angelegt sei“. Nach klassischem islamischen Verständnis kann die Ehe vom Mann nämlich „jederzeit aufgelöst werden“.

Dass nach der islamischen Lehre angeblich eine Ehe mit einem Christen ungültig sei – egal ob mit oder ohne Vertrag - ist ein weiterer kritischer Punkt, der Frauen in große Schwierigkeiten bringen könnte. Karin Becker würde es deshalb sehr begrüßen, wenn das Wieslocher Standesamt bei beabsichtigten Eheschließungen von Personen mit islamischer Religionszugehörigkeit bzw. Staatsangehörigkeit auf diese Problematik in einer Handreichung hinweisen würde.

Allein aufgrund der großen Defizite bezüglich Frauenrechte und Religionsfreiheit ist es für Karin Becker auch nicht tragbar, der Türkei momentan einen baldigen Platz in der Europäischen Union anzubieten.