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Kommunen obliegt die Verantwortung


Jeder kommunalen Verwaltung obliegt die Verpflichtung, Schaden vom Volk, von der Kommune, abzuwenden. Zu den Pflichten jeder Kommune gehört u.a. auch ein realistischer Katastrophenplan bei Kernkraft-Unfällen. Für das Kernkraftwerk Philippsburg im Rhein-Neckar-Kreis wurde im Herbst 2007 ein aktualisierter Katastrophenplan erstellt, der vorsieht, dass lediglich in einem Umkreis von 8 km um das Kernkraftwerk evakuiert wird. Dies entspricht überhaupt nicht den Erkenntnissen nach Tschernobyl!

Deshalb ist jede Kommune im Rhein-Neckar-Kreis nach ordentlicher Prüfung dieser Pläne gesetzlich dazu verpflichtet, gegen solch unrealistische Katastrophenpläne Einspruch bei den entsprechenden Regierungsstellen zu erheben.

Karin Becker, Gemeinderätin der Frauenliste Wiesloch


Dieses Statement hat Gemeinderätin Becker Mitte August 2008 gegenüber


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abgeben. Dort werden die Meinungen der Frauenorganisationen in der Öffentlichkeit und Politik sichtbar gemacht. Hierfür werden Beiträge an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Glos geschickt. Parallel wird eine Webseite entstehen, auf der die Vielfalt der Frauenstimmen gegen die Atomkraft Raum erhält und Argumentationshilfen zu finden sind.


Empfohlene Literatur:
20 Jahre Tschernobyl
Frauen aktiv gegen Atomenergie – wenn aus Wut Visionen werden
Genanet / Ulrike Röhr (Hg.) ISBN 3-8334-4592-0