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RNZ vom 15.01.2009

Unklarheit über den genauen Wortlaut

Als Reaktion auf die Aussagen von Bürgermeisterin Ursula Hänsch zum Thema Leinenzwang (RNZ vom 14.1.) ist die Gemeinderätin der Frauenliste, Karin Becker, "schon etwas enttäuscht". Denn Frau Hänsch sei Beckers Antrag auf Überprüfung des vom Gemeinderat beschlossenen Wortlauts betreffs des Leinenzwangs nicht nachgekommen. Andererseits erhalte sie jetzt einen großen Zuspruch von Menschen, "die ihre Hunde artgerecht halten möchten", so Karin Becker.

Anstelle von Ursula Hänsch habe ihr das Ordnungsamt im Dezember "bereits irreführend geantwortet", dass es sich doch nur um "gekennzeichnete Fuß- und Radwege" handle, auf denen jetzt Hunde nur noch an der Leine ausgeführt werden dürfen, teilt Karin Becker mit. Frau Hänsch habe nun im Pressegespräch von "kombinierten Fuß- und Radwegen" gesprochen, auf denen diese Vorschrift gelte. Der Text des Gemeinderats-Beschlusses beinhaltete laut Karin Becker aber weder das Wort "kombinierte" noch das Wort "gekennzeichnete" Rad- und Fußwege. Somit habe man doch - "wenn ich mich nicht irre" - im Gemeinderat beschlossen, dass auf allen Fuß- und Radwegen, die dem "öffentlichen Verkehr gewidmet sind" (Paragraf 1 Begriffsbestimmung und Geltungsbereich der polizeilichen Umweltschutzverordnung), Leinenzwang gilt, ist die Auffassung von Frau Becker.

Karin Becker bittet die Verwaltung deshalb "nochmals sehr höflich", den Gemeinderats-Beschluss auf seine Rechtsmäßigkeit hin zu überprüfen. Denn laut Tierschutzverein sei es unzulässig, auf allen öffentlichen Wegen einer Stadt Leinenzwang für Hunde anzuordnen. Auch würde sie gerne die von Gerolf Sauer, CDU, beantragte Statistik des Ordnungsamtes einsehen.