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Schwangere Regierungsmitglieder im Gesetz nicht vorgesehen

RNZ-Artikel vom 19.5.11 "Vom Ministerium in den Mutterschutz"

Unsere junge Familienministerin Kristina Schröder geht ab kommender Woche in Mutterschutz. "Eine anschließende Elternzeit könne Schröder aber nicht in Anspruch nehmen, weil die entsprechende Regelung für Minister nicht gelte". So stand es in der RNZ. Äh, Kristina Schröder ist doch kein Mann, kein Minister! Sie ist eine Frau, eine Ministerin! Warum macht die Presse solche groben Fehler?
Unsere Gesetze in Deutschland, die Regierungsmitglieder und Ämter in Landesverwaltungen, Kreisverwaltungen und Kommunalverwaltungen betreffen, sind immer noch in einer patriarchalen Sprache geschrieben. Frauen sind bei den Gesetzestexten über die Ämter vom Kanzler, Minister, Landrat, Gemeinderat, Ortschaftsvorsteher immer - wie es so schön heißt - mitgemeint. Sie werden nicht explizit erwähnt.

Bereits an der Bibel können wir als Beispiel erkennen, dass unter dem Gebot: Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Weibes" dieses Buch damals für Männer geschrieben wurde. Inzwischen gibt es durch die neue "Bibel in gerechter Sprache" eine Bibel, die auch die diversen wichtigen Ämter und Bedeutungen der Frauen aufzeigt. Frauen werden in dieser neuen Bibel den Mänenrn gleichgestellt.

Diese Gleichstellung fehlt noch in unseren Gesetzen. Da sollte es doch bei der inzwischen starken weiblichen Besetzung in Regierungs-, Landes-, Kreis- und Kommunalverwaltungen längst möglich gewesen sein, die Frauen in den diversen Ämtern explizit im Gesetz zu erwähnen, ihnen die gleiche Bedeutung wie den Männern zu geben.
Und dass eine Ministerin nicht in Elternzeit gehen darf, na, auch das sollte ihr auf jeden Fall im Gesetz als Möglichkeit angeboten werden.

Karin Becker, Wiesloch, Waldstraße 44